Wald
Jäger
mit Hund
mit Auto
Jagdfreund
Förster
Forsthaus
Pflanzen
Waldwirtschaftskarte
Forstwirtschaftskarte
Waldsteuer-1850
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Arbeiter 1911
Arbeiter 1911
Arbeiter 1911
Arbeiter 1933
Jagd
Jagdpause
Treibjagd
Hitlereiche
Brennholz
Holzfahrten-1730
Park
Saegewerk
Streitereien-Aspenstruth
Streitereien-langenaubach
Streitereien-Rabenscheid
Streitereien-Gusternhain
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1536. Streitigkeiten zwischen Breitscheid und Rabenscheid. / B 661, Blatt 164 ff.
Auf eine Klage Rabenscheids an den Keller zu Driedorf über
Breitscheid rechtfertigt sich Breitscheid wie folgt.:
"Wolgebornner Graue Auch Ernuesten (Ehrenfeste) vnd Achtbarenn
Rethe vnnd Beuelhaber (Befehlhaber), Genediger Her, liebenn Jonnckern vnnd gebiether. Vff Martins vonn der Dannen Kellers
zu Dridorffs schrifft an den Stathalter ann der Laene (Marburg) vßgangenn, der Datum stehet Dinstags nach Exaudi, dis lauffenden
Jars, zu antwortenn, Thun v. g. vnst vnnd achtbarkeit wir
vnndertheniglichen vnd dinstlich zu erkennenn, das die von Rabenscheit sich inn irer ilagenn, die sie gedachtem Keller anbracht,
das wir sie des ernanten Montags vß irer vmbfart vnnd gerechtigkeit, mit werehafftiger Handt vertrieben, vnnd mit buchsen
vnder sie geschossen habenn soltenn ferre vnnd weith an der
warheitt vergriffen, Dann es hat sich desselbigen tags im
vndern (Nachmittag) begeben, das vnser gemeiner Hirt mit vnserm vyhe auß gefarenn, in vnnd uff vnnserm eigen auch Lehen guttern, die wir vergeltenn (des orts die Rabenscheiter vnnd
wir keynn Zweytragt gehabt), gehudet, wir meistlich zu feldt
menlichen in seiner arbeit, vnd keins argenn besorgt gewest,
So habenn sich die Rabenscheiter deß muthwillenn nit enthaltenn
sonder mit werhafftigenn Hendenn, Helnbartenn, spissen vnnd
stangen vnsernn hirten vnnd das wyhe angelauffenn, mit helmbartenn vnnd spissen, Als ienenn vnser hirt entlauffenn, vff
vnnser wyhe, vnnd des ein ein Deils geschlagenn, das es nun dem
hirtenn nit folgenn kann, mussen solichs im Dorff den stellen
(Ställen) oder vmb die Zeun enthaltenn, solichs irn vbermutigs
onpillichs (unrechtes) handelnn hat vnser hirt mit geschrey ins
Dorff bracht, also sein wir menlicher auß seiner arbeit ins
Dorff gelauffen, in der eyle jglicher ein gewer wes ime das
nehst gewest, ergriffenn, also hinauß gelauffenn, vnd
haben vnser vyhe hart bey vnserm Dorff funden vnd gesehenn das die Rabenscheiter ihres Dorffs widder gesonnen, wir
seyn inen nit gefolgt, haben args mit argem nit vergultenn,
darzu ist kein buchsen schoß nach ine gescheen, sie werden auch
keinen verletzigten
Übersetzung der Seite 47c durch Hans Henn
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