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Sie bitten die Obrigkeit, ihr Recht auf den Weidgang in Aspenstrut und
Brommersberg zu handhaben, sie könnten dessen nicht entraten.
1534 klagt Breitscheid, die von Gusternhain hätten sie überfallen, woll =
ten sie nicht friedsam hüten lassen und hätten am Sonnabend vor Johannes =
tag ihren Hirten und sein Kind geschlagen, hätten sich auch hören lassen,
sie wollten ihren Hirten Welt zu Tode schlagen, auf solche Drohworte wolle der
Hirt nicht in die Aspenstrut fahren, welches ihnen zu hohem Nachteil lange.
1534, Juni 21, führt Breitscheid folgende Klage (Schreibweise geändert):
Ehrenfesten und achtbaren Räte pp.: Es hat gestern Sonnabends unser Kuhhirt
mit unserem Vieh in des wohlgebornen unsers gn. Herrn Oberkeit auf un =
serm Eigen und "geldenden" Gütern (Lehengüter, die sie vergelten, d.h. Zins, Gul =
te davon zahlen) gehütet, seint etlich von Gosternhain aus Übermuth zu ge =
fahren, unsern Hirten muthwilliglich geschlagen,... ein zeitlang in unserer
Frucht gehütet, die Küh da gehen lassen. Diesen Morgen hat unser Schützen
einer von Gosternhain etliche Kühe in unsern gefriedeten Wiesen, auch stracks
in unsers gn. Herrn Oberkeit funden, dieselben Kühe geschützt, heym ins
Dorf getrieben. Sobald seint ihrer von Gosternhain etliche diesen Morgen
unter der Messe, als wir in der Kirchen gewest, widder zugefahren, haben
uns zwei Pferd hart beim Dorf auf unsern Irlen genommen und hin =
weggeführt; alles mit Gewalt und keinen Rechten; haben dazu die
Pferdehirten geschlagen, ihnen zu erstechen gedrohet, welche gewaltsame
That wir nit erleiden können. Darum unser dienstlich durch gots
willen bitt.... Datum an Sankt Alban Anno 34
Die gemein von Breitscheit.
1534, Dezbr. 22 klagt der Kaplan von Breitscheid, die von Gusternhain
hätten ihm Holzhauens halber ein Pferd abgepfändet, er bittet, ihm wieder
zu solch Pfanden zu verhelfen.
1535, Graf Wilhelm von Dillenburg an den Grafen Johann von Beil =
stein: er habe erwartet, daß er seinen Pfandsverwandten von Gus =
ternhain verboten habe, in den, "spennigen orten" mit ihrem Vieh zu
weiden, wie er es auch denen von Breitscheid "by hoher straf" verbo =
ten habe, das sei aber nicht geschehen, sondern heut Sonntagsmorgen
hätten die von Gusternhain ihrem Rindvieh die Schellen verstopft, daß
sie nit klingen, noch dadurch, "verküntschaft" mögen werden, und al =
so das "wyhe" unter der Messhaltung durch Frauenspersonen in die
spennigen ort zur Weiden getrieben und geweidet, daneben auch
eine hynderhut von Mannspersone
Fortsetzung Seite 43
Bemerkungen:
Vom 26. Febr. 1534 bis zum 6. Jan. 1536 hatte Hessen sein Amt Driedorf an den Grafen Johann von Nassau - Beilsten verpfändet.
1532 (?) Abgaben an die Pfarrei Herborn. Dysse nochgeschoeben syn die erben, ßo jerlich
geben zum testamente her (Herr) Mangulten iuxta tenoeem literatum: Gemäß dem vorhan =
denen Dokument ?.
Item Kremers Jost von Breitscheid 4 d. Aktum anno xvc xxxij 5ta post Dionisii dorch den montbaren Jakob von Driedorf und hat uffgesagt die Montbarschafft." (Aus: Registrum
der zinse unde renthe der phar Herborn". Abt. Deutschorden, (St. Archiv Marburg )
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