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haben sich die von Gonsternhan nit enthalten, sonder eigens willens da =
rin gefaren, darin geholzet, vnd ongeuerlich vmb ein schlieden foll
oder zwentzich daruß entfuret, eher wir das wyse worden, wir
hetten es sonst nit gelitten, weren woll gesynnet gewest, der =
glichen darin zu holtzn, wollen es aber on v. g. wissen vnd
erlaubnis nit thun." usw. (Breitscheid an den Grafen)
1530. Erdbach beklagt sich, daß die von Gusternhain ihnen Pferde
und Vieh in der Aspenstrut " gepfant, vnser ein deils sambt etlichen
Jungen by nacht vnd nybbel Im schlaff geschlagen;" es gibt an:
" das vnser aldrn verfahren (Eltern, Vorfahren) seligen, vnd wir
vwer Menschen gedenken die Aspenstruth zu vnser hude vnd
weyde geprucht haben so wyth vnd ferre als die von Breitscheit".
1531 klagt Erdbach, die von Gusternhain hätten ihnen xxiii (23) Kühe ge =
pfändet, diese hätten da seit gestern morgen gestanden, "sterben hon =
gers vnnd verderbenn". Die Räte von Dillenburg schlagen
einen Tag zur Besichtigung vor: " wo es nhun In euer gelegen =
heit der sterbenden leufft vnd vnbefleckung euer amptsangehörigen
halb sein mocht". Gusternhain an den Keller zu Driedorf: " wir armen ge =
ben v. unterthänig zu erkennen, wie daß zwen unser mitnachbaren,
nemlich Knut Leist (?) vnd Deis Diderich in die Aspenstruth in das
Holtz gefahren seint, haben sich die von Breitscheit verhalten, mit
wehrhafftiger gewaltiger handt über sie gefalen vnd ihre Pferde
genommen, mit sich heim gefuret, wilches von alters nicht zugelas =
sen oder gestadt ist worden".. Dieselben im folgenden Jahre,
1532 , an den Keller:.... " fallen aber darüber die von Breitscheit
zu, mit wehrhafftiger handt vnd eigener Gewalt geschlagen vnd
jagen unsere Kinder an orten vnd enden der Aspenstrut .... wie
dann itzunt kurtz vergangen sich die Ihat beweist, daß Ebertz (s) Johann
von Breitscheit unserem Mitnachbaren einem ein Kind mit einem
stelen bogen*) uff den todt verwundt hat"... Die Gemeinde Br. ant =
wortet, daß sie in dieser Klage nichts gestehen könnten, " aus der
Ursachen, daß die Aspenstrut und Brommersberg in unsers gn. Herrn
Oberkeit gelegen sei... gestehen gar nit, daß wir sie mit wehrhaf =
tigen Händen.... geschlagen oder gejagt haben" ..., wenn aber Eberts
Johann allein etwas getan haben sollte, was sie nicht wüssten, so dürf =
ten die von Gusternhain die ganze Gemeinde Breitscheid dafür nicht ansehen.
Sie bitten die Obrigkeit
*) stelen bogen = Bogen von Stahl, Armbrust.
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