Aus der "guten alten" Zeit:
Bauern und Soldaten sollten keinen Kaffee trinken 1775
Im Jahr 1775 hatte die Fürstliche Landesregierung in Dillenburg den Verkauf von Kaffee in den Dörfern der vereinigten Fürstentümer bei Strafe und mit Androhung der Beschlagnahme bei den Händlern verboten. Die Behörde zählte den Genuss des damals schon recht beliebten Getränks zu den "Ausschweifungen", deren sich die Landbevölkerung enthalten sollte. Die Beschränkung des Verkaufs auf die Städte - das war immerhin noch erlaubt - sollte auch dazu beitragen, das dem Land nicht alljährlich größere Geldsummen durch die Einfuhr von Kaffee entzogen würden.
Zwölf Jahre später sah sich die Landesregierung veranlasst, eine weitere Maßnahme gegen den Kaffeeverbrauch einzuleiten. Diesmal betraf es die Oranien-Nassauischen Husaren, Angehörige einer kleinen militärischen Einheit, die zur Verrichtung von Ordonnanz- und Gendarmendienst auf die Fürstentümer verteilt und in den Dörfern einquartiert waren. Im Februar 1787 wird Beschwerde darüber geführt, dass die Husaren ihren Quartiersleuten mit Speise und Trank, besonders aber mit Kaffee zur Last fallen, den sie als eine Schuldigkeit fordern und noch dazu sehr gut (!) verlangen. Es wurde auch darüber geklagt, dass die Husaren "die Leute austrügen", wenn sie etwas am Kaffee auszusetzen hätten; dadurch werde der Kaffee in alle Häuser eingeführt, und jedes Haus müsse sich auf Kaffee und Kaffeegeschirr einstellen.
Die Landesregierung verbot nun den Husaren, von ihren Quartiersleuten Kaffee zu fordern. Wenig später wurden sie in feste Quartiere bei Wir-ten gelegt, wo sie ihre Verpflegung selbst zu zahlen hatten - eine An-ordnung, die jedoch bald wieder aufgehoben wurde.
Dass Soldaten ausgerechnet der Kaffeegenuss verboten worden ist, dürfte wohl kaum noch einmal vorgekommen sein.
Bearbeitet von Manfred Thielmann, Breitscheid-Erdbach
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